top of page

Gesetzliche Richtlinien für eine Tagesmutter

 

Will man in der Schweiz Kinder betreuen, bestehen gewisse Regelungen bezüglich Anzahl, Alter, zeitlichem Rahmen, Ort, Verwandschaft, Mündigkeit usw.. Ja nach Betreuungsform und Erfüllung von gewissen Kriterien, muss dies der Behörde gemeldet werden und es kommt zur Bewilligungspflicht, die eine Aufsichtspflicht nach sich zieht. Dies gilt insbesondere auf für eine Tagesmutter, weil die Kinder nicht in ihrem Zuhause, sondern auswärts betreut werden


Folgende Kriterien führen zu einer Bewilligungspflicht:
 

  • Betreuung des Kindes auswärts (ist bei der Tagesmutter der Fall)

  • Gleichzeitige Betreuung von mehr als 5 Kindern unter 12 Jahren und mindestens 2.5 Tage / Woche

  • Ab einem dreimonatigen (auch untentgeltlich) und längeren Tagespflegeverhältnis (Pflege und Erziehtung) untersteht eine Tagesmutter der Aufsicht durch die zuständige Behörde (Bezirksjugendkommission bzw. der regionalen Jugendkommission) Fragen Sie bei ihrer Gemeinde nach

  • Wenn die Meldepflicht erfüllt wird, kommt es zur Bewilligungspflicht

 

Ausnahmen der Bewilligungspflicht:

 

  • Die Betreuung auswärts durch nahe Verwandte (Geschwistern, Eltern, Grosseltern, Onkeln und Tanten)

  • Gleichzeitige Betreuung von weniger als 5 Kindern unter 12 Jahren

  • Tagespflegeverhältnisse die für weniger als 3 Monate eingegangen werden

 

Unabhängig von der Bewilligungspflicht kann die Aufnahme untersagt werden, wenn die beteiltigten Personen erzieherisch, charakterlich oder gesundheitlich ihrer Aufgabe nicht gewachsen sind oder die Verhältnisse offensichtlich nicht genügen.

(Zuständige Behörde: die Vormundschaftsbehörde am Ort der Unterbringung des Kindes)

 

Folgen der Bewilligungspflicht:
 

  • Die Tagesfamilie wird mindestens 1 mal im jahr von der für die Aufsicht zuständigen Person besucht. Zusätzliche Besuche finden so oft wie nötig statt.

  • Es wrd geprüft, ob die Tageseltern sowie weitere im gleichen Haushalt lebende Personen nach Persönlichkeit, Gesundheit und erzieherischer Eignung die Kriterien erfüllen.

  • Die Wohnverhältnisse müssen eine gute Pflege und Betreuung des Kindes zulassen.

  • Die Eltern und Tageseltern treffen sich auf Einladung, der für die Aufsicht zuständigen Person udn vereinbaren einen Termin für die jährliche Standortbestimmung.

  • Zustätzliche Gespräche sind auf Antrag der Eltern, der Tageseltern, der für die unmittelbare Aufsicht zuständigen Person oder der Aufsichtsbehörde jederzeit möglich

  • Tageseltern ohne Tageselternverein (falls die Meldepflicht erfüllt ist) unterstehen der Aufsicht der Jugdsektretariate. deren Mitarbeiter(innen) informieren dies über ihre Rechte und Pflichten und unterstützen sie mit ausführlichen Unterlagen, Beratung und Weiterbildung in ihrer Betreuungsaufgabe.

  • Tageseltern, die einem Tageselternverien angeschlossen sind, (falls die Meldepflicht erfüllt ist) werden durch diesen in allen Fragen der Rechte und Pflichten betreut.

 

 

Wir haben die aufgeführten Infos mit bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, doch die Verordnungen sind kantonal verschieden und man muss sich in jedem Fall bei der Vormundschaftsbehörde des Ortes erkundigen!

 

Weiterführende Links:
Neue PAVO (2012): http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/211.222.338.de.pdf
Genrelle Vorgaben: http://www.berufundfamilie.admin.ch/plattform/00065/00066/index.html?lang=de

 

 

 

Das Sagen unsere Kunden

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne!

 
Anrufen:
Mo-Fr: 13.30 -17.00 Uhr
Tel: 043 366 89 09
 
Mail: 
tagesmutter@mrsdoubtfire.ch
 
Folge uns:

Kontaktformularrne

Ihre Angaben wurden erfolgreich versandt!

bottom of page