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Definition Tagesmutter

 

 

Die Tagesmutter betreut 1-5 Kinder in ihrem eigenen Haushalt, was ein klarer Unterschied zum Babysitter oder der Nanny darstellt, denn dort werden die Kinder im Zuahuse der Eltern und nicht bei der Tagesmutter betreut.

 

Eine Tagesmutter braucht bis 2.5 Tagen / pro Woche und weniger als 5 Kindern keine behördliche Bewilligung für die Ausübung ihrer Tätigkeit. Erst ab 2.5 Tagen / pro Woche oder mehr als 5 Kinder wird sie bewilligungs- und aufsichtspflichtig.

 

Die Tagesmutter kann einerseits über einen lokalen Tagesmutterverein arbeiten und ist dort mit allen Vor- und Nachteilen angestellt oder sie arbeitet selbständig ohne Verein. 

Vorteile:

"Selbständig"

 

  • Eigene Bedinungen festsetzen

 

  • Keine administrativen Abgaben (dafür höhere Versicherungen)

 

Vorteile:

"Tagesmutterverein"

 

  • Regelt administrative, rechtliche und finazielle Fragen

 

  • Erledigt das monatliche Inkasso und die Lohnzahlung

 

  • Pflegt die Zusammenarbeit von Familie und Tagesmutter

 

  • Hat ausgebildete Vermittlerinnen, welche auf die Bedürfnisse von Tagesmutter und Familie eingeht

 

  • Ist für die Aus- und Weiterbildung der Tagesmutter besorgt

 

Vorteile:

"Selbständige-Tagesmutter.ch"

 

  • Kombiniert die Vorteile von "Selbständig" und "Tagesmutterverein"

 

  • Die Tagesmutter setzt ihre Bedingungen selber fest

 

  • Wir übernehmen alle adminstrativen, rechtlichen und finanziellen Aufwände für die Tagesmutter, analog zum Verein

 

  • Die Kosten sind in den meisten Fällen tiefer als bei einem Tagesmutterverein

 

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Mo-Fr: 13.30 -17.00 Uhr
Tel: 043 366 89 09
 
Mail: 
tagesmutter@mrsdoubtfire.ch
 
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